Wir arbeiten mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes zusammen, sodass wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen können. Diesen Zuschuss erhalten Sie dann nach Durchführung Ihrer Fenster-, oder Haustürerneuerung ganz unkompliziert vom Staat auf Ihr Konto überwiesen.



 
 

Wichtig für Ihre Planung:

Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 2000,– Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor länger als 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).

Berechnungsbeispiel für den Energieeffizienz-Experten:

Sie planen z.B einen Fensteraustausch im Wert von 15000,– Euro inkl. MwSt. Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 2250,– Euro. Die Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag: * 900,– Euro zzgl. MwSt. ( 6% der Bruttosumme zzügl. MwSt. ) Die Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt. (diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).

* Von dieser Gebühr bekommen Sie von der BAFA wieder 50% ( die Hälfte ) nach Auftragsausführung und Abschluß der Arbeiten zurückerstattet.

Sprechen Sie uns an und wir vermitteln für Sie die Formalitäten.